erfolgt mündlich
Antrag: | Hessen heißt Flüchtlinge willkommen – aktiv für Menschenrechte und Integration! |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand der Grünen Jugend Hessen (dort beschlossen am: 26.09.2015) |
Status: | Übernahme |
Eingereicht: | 26.09.2015, 12:30 |
Antrag: | Hessen heißt Flüchtlinge willkommen – aktiv für Menschenrechte und Integration! |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand der Grünen Jugend Hessen (dort beschlossen am: 26.09.2015) |
Status: | Übernahme |
Eingereicht: | 26.09.2015, 12:30 |
Millionen Menschen sind aktuell auf der Flucht vor Krieg, Leid, Verfolgung und Hunger. Viele
davon sind Kinder. Die Bilder und Berichte in den Medien von Menschen auf der Flucht bewegen
uns GRÜNE zutiefst. Sie erinnern uns erneut daran, dass gerade der wohlhabende Teil der Welt in
der Verantwortung steht, diesen Menschen eine neue Heimat zu eröffnen – auch weil viele der
Konflikte auf dieser Welt mit der ungleichen Verteilung von Reichtum und Armut, der Art unserer
weltweiten Wirtschaftsweise oder unserem Handeln oder teilweise Nicht-Handeln in diesen Ländern
zu tun haben.
Auch in Hessen kommen Flüchtlinge aus aller Welt an, in den letzten Wochen besonders viele. Der
Anteil derer, die vor Krieg und Gewalt fliehen, hat sich deutlich erhöht. Waren es 2013 noch
8.688 Flüchtlinge, die nach Hessen kamen, so waren es von Januar bis Juli 2015 bereits 22.708
Menschen. Insgesamt werden im Jahr 2015 derzeit 58.000 Asylsuchende erwartet. Die Situation für
diese Menschen ist angespannt, ihnen muss sofortige Hilfe zuteil werden. Aber auch für die
Akteure, die sich in den Erstaufnahmeeinrichtungen und in den aufnehmenden Gemeinden und
Kreisen engagieren, ist die aktuelle Situation sehr fordernd.
Wir wollen, dass die hier ankommenden Menschen in Hessen willkommen geheißen werden. Menschen,
die vor Verfolgung, Krieg und Terror fliehen mussten, müssen zügig anerkannt werden. Wir
wollen, dass diese Menschen gut und sicher leben können und dass sie eine Perspektive für ihr
weiteres Leben entwickeln können. Wir wissen, dass viele dieser Menschen hier bleiben werden
und wir begreifen dies auch als Chance für unser Land.
Es kommen auch Menschen hierher, die in ihrem Land aufgrund der ökonomischen Situation keine
Perspektive für sich und ihre Familien mehr sehen. Auch sie versuchen aus individuell
verständlichen Gründen Asyl zu erhalten, weil ihnen kein anderer legaler Zuwanderungsweg nach
Mitteleuropa zur Verfügung steht. Auch wenn nicht alle Asylsuchenden auch einen Asylanspruch
haben ist für uns elementar, dass alle ein Recht darauf haben, menschenwürdig behandelt zu
werden. Eine Perspektive für diese Personengruppe liegt insbesondere in der sozialen und
wirtschaftlichen Verbesserung in ihren Herkunftsländern – für die auch Deutschland und Europa
Verantwortung tragen, sowie in einem für Deutschland überfälligen Einwanderungsgesetz.
In der aktuellen Situation sind alle Ebenen und Akteure gefragt, da anzupacken, wo Hilfe
benötigt wird. Auch das Land Hessen muss weiterhin zeigen, dass alles getan wird, um den
Schutzsuchenden die Hilfe zu geben, die sie benötigen.
Wir legen besonderen Wert darauf, dass die Ausländerbehörden bei der Vollstreckung der
Ausreisepflicht jeden Einzelfall dahingehend sensibel überprüfen, ob Abschiebungshindernisse
vorliegen oder eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung geboten erscheint. Wir setzen uns
für eine Aussetzung von Abschiebungen in Regionen ein, bei denen in den Wintermonaten für die
zurückkehrenden Flüchtlinge unzumutbare Härten entstehen würden. Durch eine solche Aussetzung
der Abschiebung und einem humanitär begründeten Bleiberecht soll sichergestellt werden, dass
Menschen vor einer die Lebensexistenz bedrohenden Diskriminierung geschützt werden. Dabei ist
insbesondere die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
und des Bundesverfassungsgerichts, wonach vonseiten des aufnehmenden Landes eine Zusicherung
für eine menschenwürdige und damit winterfeste Unterkunft vorliegen muss – insbesondere für
schutzbedürftige Gruppen (beispielsweise Familien mit Kindern unter 16 Jahren und Schwangere) –
zu beachten.
Die große Aufnahme- und Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung, das große Engagement vieler
freiwilliger Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen sowie vieler weiterer
Ehrenamtlicher, der enorme Einsatz der zuständigen Behörden, die vielen Projekte und
Hilfsaktionen sind ein eindrucksvolles Zeichen der vorherrschenden Willkommenskultur. Wir sind
dankbar für das, was bereits geleistet wurde und wollen diesen Einsatz weiterhin stärken und
unterstützen. Der vom Landesverband für den 10. Oktober organisierte Flüchtlingskongress in
Wetzlar ist ein Schritt auf dem Weg zu einer Vertiefung des Dialogs und Stärkung der Vernetzung
von Ehrenamtlichen, Geflüchteten, Initiativen, Unternehmen, Vereinen, Verbänden und
Interessierten.
Für uns ist klar: Diese Aufgabe stellt das Land und die Kommunen vor gigantische
Herausforderungen. Aber es besteht kein Zweifel, dass wir den Menschen die bestmögliche
Aufnahme, Versorgung und Integration ermöglichen. Denn die meisten von denen, die bei uns
Schutz suchen, werden auch hier bleiben.
Deshalb gilt es, als Land Hessen, in den Kommunen und durch bürgerschaftliches Engagement
konsequent und nachhaltig alles zu tun, damit diesen Menschen die Ankunft und der Verbleib in
Hessen würdig und rasch ermöglicht wird.
Wir begrüßen, dass die Landesregierung große Anstrengungen für eine möglichst gute
Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge unternimmt und bereits eine Fülle zusätzlicher
Maßnahmen ergriffen hat:
Wir wollen allen hier ankommenden Menschen mit Offenheit, Mitgefühl und Solidarität begegnen.
Der menschenwürdige Umgang mit Schutzsuchenden ist und bleibt Leitfaden unserer Asyl- und
Flüchtlingspolitik. Dies ist angesichts der Herausforderungen für einen menschenwürdigen Umgang
mit geflüchteten Menschen nur ein Anfang, weitere Schritte müssen folgen.
Der Willkommenskultur muss die Integrationskultur folgen. Die Flüchtlinge, die auf absehbare
Zeit oder für immer hier bleiben, brauchen schnellen Zugang zu Sprach- und Integrationskursen
sowie zum Arbeitsmarkt.
Die GRÜNEN Hessen setzen sich deshalb weiterhin u.a. für Folgendes ein:
Von der Bundesregierung erwarten wir:
Vor dem Hintergrund der genannten Erwartungen enthalten die Vereinbarungen des Bund-Länder-
Flüchtlingsgipfels vom 24. September 2015 Licht und Schatten.
Wir haben den legalen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, eine direkte Unterstützung der
Minderheiten auf dem westlichen Balkan und eine regelmäßige Überprüfung der so genannten
sicheren Herkunftsländer erkämpft. Wir haben damit faktisch den Einstieg in ein
Einwanderungsgesetz geschafft. Die Öffnung und Finanzierung von Integrationskursen,
Qualifizierungen für den Arbeitsmarkt, ein Wohnungsbauprogramm und eine dauerhafte, dynamische
und strukturellen Beteiligung des Bundes an den Kosten wurde vereinbart. Die von Teilen der
Union geplanten grundsätzlichen Verschärfungen des Asylrechts, konnten in wichtigen Teilen
abgewehrt werden. Vor allem wurden alle Angriffe auf das Grundrecht auf Asyl verhindert.
Es handelt sich jedoch um ein Paket, in dem auch Punkte enthalten sind, die grünen
Vorstellungen zuwiderlaufen. So sind Leistungskürzungen für Ausreisepflichtige oder weitere
sichere Herkunftsländer schwer tragbar. Und eine Reihe von Maßnahmen, die Bürokratie abgebaut
und damit Flüchtlinge, Behörden und Helfer entlastet hätten, waren partout gegen die Große
Koalition nicht durchsetzbar, etwa eine Altfallregelung oder die Abschaffung der
Vorrangprüfung.
Wir sehen uns in der Verantwortung, den Menschen, die zu uns vor Krieg und Verbrechen fliehen,
schnell eine Perspektive in unserer Gesellschaft zu geben. Den vielen Menschen, die ihnen
helfen, Unterstützung zu geben und die Kommunen und Organisationen in die Lage zu versetzen,
die große Aufgabe der Integration zu meistern.
Vor dem gesamten Hintergrund schließen wir uns der gemeinsamen Bewertung des GRÜNEN
Ministerpräsidenten, der GRÜNEN stellvertretenden Ministerpräsidentinnen und
Ministerpräsidenten sowie der Partei- und Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN im Bund an und sehen
in dem Paket eine tragfähige Grundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren.
erfolgt mündlich