Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Frankfurt 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 9. Anträge |
Antragsteller*in: | KV Wetterau, KV Main-Kinzig, KV Groß-Gerau (dort beschlossen am: 22.10.2019) |
Status: | Zurückgezogen (Einigung mit 9.11) |
Eingereicht: | 11.11.2021, 10:14 |
9.1: Für einen konsequenten Flächenschutz in Hessen
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
- Es ist Ziel GRÜNER Politik in Hessen, den Flächenverbrauch deutlich zu mindern.
- Das Flächenreduktionsziel soll sich im Landesentwicklungsplan(LEP) niederschlagen. Dort
ist der tägliche Flächenverlust bis spätestens 2030 auf 1 ha pro Tag zu senken. Ab 2031
soll das Netto-Null-Prinzip gelten und kein weiterer Flächenverbrauch mehr möglich sein.
- Für die Zeit bis zur Erreichung des Netto-Null-Ziels sind im LEP Vorkehrungen zu treffen,
die verhindern, dass sich der noch mögliche Flächenverlust in Hessen auf einzelne
Regionen konzentriert (z.B. den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main).
- Zur Zielerreichung sind umgehend flankierende Maßnahmen zu ergreifen und
Rahmenbedingungen zu setzen. Dazu gehören beispielsweise die Vernetzung der Arbeit der
drei Raumplanungsbehörden in den RP, Bodenschutzkonferenzen in allen Regionen,
Unterstützung durch die Wissenschaft, Prioritätensetzung für die Innenentwicklung in den
Kommunen, Förderprogramme und anderes mehr.
- Auf Bundesebene ergreift das Land Hessen die Initiative für einen ambitionierten Flächen-
und Bodenschutz in ganz Deutschland. So soll die Eindämmung des Flächenverbrauchs
Bestandteil des Klimapakets bzw. der Klimastrategie des Bundes werden. Mit den Bau-,
Wohnungs- und Raumplanungsministerien der anderen Länder ist an wirksamen Strategien zu
arbeiten, die zum Netto-Null-Ziel führen. Das Bodenschutzgesetz soll so novelliert
werden, dass der Lebensraum Boden einen Schutzstatus erhält, so wie das beim Wald der
Fall ist.
Begründung
Aktuell erleben viele von uns im unmittelbaren Umfeld, einen realen bzw. geplanten Verbrauch von Land als ob es kein Morgen gäbe. Gemeint sind als Verursacher riesige Logistiklager im Norden und Nordosten Hessens, in der geographischen Wetterau und im Hessischen Ried, weiterer Verkehrswegebau und viele kleine Eingriffe infolge eines ausgehöhlten Bundesbaurechts.
Auch das vom RP Südhessen und dem Regionalverband Rhein-Main in Auftrag gegebene „Regionale Entwicklungskonzept Südhessen“ mit einem weiteren Flächenverbrauch von ca. 10.000 ha, bereiten die Fortschreibung solcher Planungen vor. Sie können nicht länger als Leitbild einer künftigen, nachhaltigen Entwicklung dienen.
Im hessischen Koalitionsvertrag gibt es die Formulierung, "Die Sicherung von landwirtschaftlichen Flächen, notwendigen Grünflächen in Ballungsgebieten und Naturschutzflächen ist uns wichtig. Wir wollen den Flächenverbrauch reduzieren und das im Landesentwicklungsplan vereinbarte Ziel, maximal 2,5 ha pro Tag zu verbrauchen und bis 2030 noch weiter zu unterschreiten, einhalten.” Das greift aus Sicht dieses Antrages zu kurz.
Dabei soll keineswegs das Problem des Zuzugs in den Ballungsraum und des daraus resultierenden Fehlens (bezahlbaren) Wohnraums ignoriert werden. Entsprechende Gegenstrategien aus den GRÜN geführten Ministerien sind zu begrüßen wie die Attraktivitätssteigerung der ländlichen Räume als ‚Dableibevorsorge‘. Dennoch fehlen entschiedene und wirksame Schritte, um das Ende des Flächenverbrauchs herbeizuführen.
Der Antrag fordert hier eine klarere und deutliche Positionierung der Landespartei. Das gilt auch mit Blick auf die bevorstehende Koalitionsbildung im Bund. Wer Klimaneutralität will, muss auch den Boden schützen und die Flächenverluste stoppen. Wir dürfen damit nicht irgendwann anfangen, wir müssen es jetzt tun!