Antrag: | TNT bei einer Messung im Fließgewässer festgestellt. Problematik der wasserrechtlichen Genehmigung beim Bau der A49 |
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Antragsteller*in: | Mathias Wagner (KV Wiesbaden) |
Status: | Übernahme |
Eingereicht: | 19.11.2021, 11:45 |
Ä1 zu 9.2: TNT bei einer Messung im Fließgewässer festgestellt. Problematik der wasserrechtlichen Genehmigung beim Bau der A49
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
Von Zeile 1 bis 5:
1. Die LMV ersucht die Hessischen Ministerien für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (planfeststellende Behörde), im Rahmen ihrer Zuständigkeiten weiterhin vertiefend die Einhaltung der wasserrechtlichen Genehmgung bezüglich der Bauarbeiten auf der A49 (VKE40) Trasse mit Entzug der wasserrechtlichen Genehmigung auszusetzenzu prüfen. Dies gilt bis sichergestellt istinsbesondere mit Blick darauf, dass alle Auflagen zum Wasserrecht (Verschlechterungsverbot, Altlastensanierung, Nichteinhaltung von Bestimmungen des
Von Zeile 7 bis 8 einfügen:
bei der Sanierung und zum Grundwassermonitoring geklärt und bereits entstandene Probleme aufgearbeitet wurden. Je nach Ergebnis der Prüfungen können daraus auch Handlungsmöglichkeiten entstehen.
2. Die bisher stattgefundenden Gespräche werden von den Beteiligten positiv gesehen und werden deshalb intensiviert und erweitert fortgeführt.
Unterstützer*innen
- Katy Walther (Offenbach-Land)
- Jürgen Frömmrich (Waldeck-Frankenberg)
- Miriam Dahlke (Frankfurt)
- Karin Müller (Kassel-Stadt)
- Kaya Kinkel (Hersfeld-Rotenburg)
- Hildegard Förster-Heldmann (KV Darmstadt)
Von Zeile 1 bis 5:
1. Die LMV ersucht die Hessischen Ministerien für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (planfeststellende Behörde), im Rahmen ihrer Zuständigkeiten weiterhin vertiefend die Einhaltung der wasserrechtlichen Genehmgung bezüglich der Bauarbeiten auf der A49 (VKE40) Trasse mit Entzug der wasserrechtlichen Genehmigung auszusetzenzu prüfen. Dies gilt bis sichergestellt istinsbesondere mit Blick darauf, dass alle Auflagen zum Wasserrecht (Verschlechterungsverbot, Altlastensanierung, Nichteinhaltung von Bestimmungen des
Von Zeile 7 bis 8 einfügen:
bei der Sanierung und zum Grundwassermonitoring geklärt und bereits entstandene Probleme aufgearbeitet wurden. Je nach Ergebnis der Prüfungen können daraus auch Handlungsmöglichkeiten entstehen.
2. Die bisher stattgefundenden Gespräche werden von den Beteiligten positiv gesehen und werden deshalb intensiviert und erweitert fortgeführt.
Unterstützer*innen
- Katy Walther (Offenbach-Land)
- Jürgen Frömmrich (Waldeck-Frankenberg)
- Miriam Dahlke (Frankfurt)
- Karin Müller (Kassel-Stadt)
- Kaya Kinkel (Hersfeld-Rotenburg)
- Hildegard Förster-Heldmann (KV Darmstadt)