Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Frankfurt 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 9. Anträge |
Antragsteller*in: | Angelika Forst (KV Marburg-Biedenkopf) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 20.11.2021, 15:15 |
Antragshistorie: | Version 1 |
9.2NEU: TNT bei einer Messung im Fließgewässer festgestellt. Problematik der wasserrechtlichen Genehmigung beim Bau der A49
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
1. Die LMV ersucht die Hessischen Ministerien für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz sowie für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (planfeststellende
Behörde), im Rahmen ihrer Zuständigkeiten weiterhin vertiefend die Einhaltung der
wasserrechtlichen Genehmgung bezüglich der Bauarbeiten auf der A49 (VKE40) Trasse zu prüfen.
Dies gilt insbesondere mit Blick darauf, dass alle Auflagen zum Wasserrecht
(Verschlechterungsverbot, Altlastensanierung, Nichteinhaltung von Bestimmungen des
Planfeststellungsbeschlusses, Besorgnisgrundsatz) vollumfänglich erfüllt, Widersprüchlichkeiten
bei der Sanierung und zum Grundwassermonitoring geklärt und bereits entstandene Probleme
aufgearbeitet wurden. Je nach Ergebnis der Prüfungen können daraus auch Handlungsmöglichkeiten
entstehen.
2. Die bisher stattgefundenden Gespräche werden von den Beteiligten positiv gesehen und werden
deshalb intensiviert und erweitert fortgeführt.
Begründung
Die Trasse der A49 führt durch ein für Mittelhessen sehr bedeutendes Trinkwasserschutzgebiet, und zudem durch das Gelände eines der größten Rüstungsaltlastengebiete in Europa, das der WASAG in Stadtallendorf. Es werden gravierende und dokumentierte Verstöße gegen den Planfeststellungsbeschluss und den Sanierungsplan des WASAG-Geländes vorgetragen. Es handelt sich hier z.B. um ungenaue Sanierungen, d.h. unvollständige Parameter, übersehene Gebäudereste und nicht erkundete Altkanäle. Nachweislich mit Sprengstoffbverbindungen belastete Wurzeln, wurden gehäkselt, untergemulcht und über die gesamte Trasse verteilt. Zum lückenhaften Grundwassermonitoring zählen fehlende Messstellen und Nullmessungen. Die Liste der Verstöße z.B. bei Regenrückhaltebecken, einer Fernableitung, etc. lässt sich noch weiter fortsetzen. Die Unterlagen liegen dem Hessischen Wirtschaftsministerium weitgehend vor. Verschiedene Behörden wie DEGES, das Regierungspräsidium Gießen, das hessische Umweltministerium und das Fernstraßenbundesamt in Leipzig wurden seit Wochen und Monaten wiederholt auf die mangelnde Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses in Bezug auf die Sanierung und ein unzureichendes Grundwassermonitoring hingewiesen. Trotz Dokumentation mit Bildmaterial und Ortstermin erfolgte kein Einschreiten. Die gesetzlichen Regelungen erfüllen keinen Selbstzweck, sondern dienen dem Schutz von Mensch und Umwelt. Der Trinkwasserschutz hat Priorität. Negative Auswirkungen (Verschlechterungsverbot) für Boden und Wasser sind nach europäischer Wasserrahmenrichtlinie nicht zulässig.
Der Planfeststellungsbeschluss erlaubt den von grünen Ministern geleiteten zuständigen Ministerien durch die Rücknahme der wasserrechtlichen Genehmigungen, den Ausbau vorübergehend zu stoppen, bis sichergestellt ist, dass die Auflagen erfüllt sind. Dies ist nicht nur möglich, sondern über das Wasserrecht dringend geboten und im letzten Jahr durch das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt.
Unterstützer*innen
- Dietmar Göttling (Marburg-Biedenkopf)
- Martin Schneider (Marburg-Biedenkopf)
- Michael Goetz (Marburg-Biedenkopf)
- Christin Klein (Marburg-Biedenkopf)
- Till Adhikary (Marburg-Biedenkopf)
- Dirk Schaber (Marburg-Biedenkopf)
- Carsten Kamphausen (Marburg-Biednkopf)
- Andreas Möller-Forst (Marburg-Biedenkopf)