Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Hofheim 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge zur Änderung der Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen (s. Anlage) |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 16.11.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 10.12.2018, 12:27 |
4.1: Änderung der Satzung
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
Die Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen wird wie folgt geändert
1.
§4 (1) Der Begriff „Landesfrauenrat“ wird durch „Grüner Frauenrat Hessen“ ersetzt.
§5 (7) Der Begriff „Frauenrat“ wird durch „Grüne Frauenrat Hessen“ ersetzt.
§10 [neu §9] Landesfrauenrat
Im gesamten Paragraphen gelangt durchgängig die Bezeichnung „Grüner Frauenrat Hessen“ statt
„Landesfrauenrat“ zur Anwendung.
2.
§6 (1) Satz 2 wird wie folgt neu gefasst: „Er besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand sowie
vier auf einer Landesmitgliederversammlung gewählten Beisitzer*innen.“
§6 (2) „- die/der Politische LandesgeschäftsführerIn mit beratender Stimme“ wird gestrichen.
§6 (3) wird gestrichen. Die nachfolgenden Absätze werden entsprechend neu nummeriert.
§6 (6) [neu 5] Nach Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 hinzugefügt: „Er ist verantwortlich, die
Programmatik und die Struktur der Landespartei fortlaufend weiterzuentwickeln.“ Als neuer Satz
5 wird angefügt: „Der Landesvorstand bestellt eine Geschäftsführung, die in Absprache mit dem
Landesvorstand die Landesgeschäftsstelle leitet.“
§8 LandesgeschäftsführerIn
Der Paragraph wird gestrichen
3.
Alle Funktionsbezeichnungen werden in geschlechtergerechter Sprache (Schreibweise mit
Genderstar) geführt.
Begründung
1. Der Landesfrauenrat der Grünen Hessen ist ein bewährtes innerparteiliches Gremium, an dem inhaltlich auch nichts verändert werden soll. Allerdings ergeben sich in der praktischen Arbeit häufig Namensverwechslungen mit dem „Landesfrauenrat Hessen“, in dem 47 frauenpolitische Organisationen in Hessen von der agh über uns Grüne, die Frauenverbände der anderen Parteien und kirchliche Frauenverbände bis hin zu den Zontas zusammenarbeiten. Um Verwechslungen wegen der bisherigen Namensgleichheit künftig zu vermeiden, schlagen wir deshalb in Abstimmung mit dem Landesfrauenrat der Grünen Hessen vor, die Umbenennung in „Grüner Frauenrat Hessen“ vorzunehmen. Die Geschäftsordnung des Grünen Frauenrats wird in der nächsten Sitzung GFR entsprechend angepasst. Veränderungen im Frauenstatut ergeben sich daraus nicht.
2. Wie im Parteirat vorbesprochen beantragt der Landesvorstand die Umwandlung der Funktion der Politischen Geschäftsführung in eine angestellte Geschäftsführung, wie sie in der weit überwiegenden Zahl aller Landesverbände üblich ist. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre ist diese Veränderung geboten, um eine höhere Kontinuität der Person in diesem Amt bzw. dieser Funktion, eine bessere und fairere Führung unseres Personals in der Landesgeschäftsstelle sowie eine höhere Schlagkraft für die täglichen Angelegenheiten durch die funktionale Einheit der politischen wie der organisatorischen Geschäftsführung sicherzustellen.
3. Diese Anpassung ist eine Folge der auf Bundesebene gefassten Beschlüsse.