Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Frankfurt 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Anträge |
Antragsteller*in: | Christian Bischoff (Frankfurt) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 08.05.2019, 11:38 |
6.6: Koalitions-Versprechen einhalten: CETA braucht vor Abstimmung im Bundesrat genaue Prüfung
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
Der Koalitionsvertrag zwischen der CDU und den Grünen in Hessen schreibt fest:
„Das Land Hessen bekennt sich zu fairem und freiem Handel. Handelsabkommen dürfen nicht dazu
führen, dass Schutzstandards in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Tiere, Verbraucher sowie
Datenschutz und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschwächt werden. Das Recht,
diese Bereiche zu regulieren und damit auch das Recht, Standards anzuheben, muss bei den
zuständigen Institutionen auf europäischer und nationaler Ebene erhalten bleiben. Das in Europa
bewährte Prinzip des vorsorgenden Verbraucherschutzes darf nicht angetastet werden. Soziale und
ökologische Standards müssen weiterhin Bestandteil öffentlicher Ausschreibungen sein können.
Das Recht zur Regelung der kommunalen Daseinsvorsorge darf nicht in Frage gestellt werden.“
Kritiker befürchten jedoch, dass genau solche Kriterien mit einem Handelsabkommen wie CETA
nicht eingehalten werden können. Sollten sie Recht haben, würde die Schwarz-Grüne Koalition in
Hessen ihr Versprechen, das sie im Koalitionsvertrag gegeben hat, nicht halten können. Denn im
Koalitionsvertrag heißt es weiter, dass die Hessische Landesregierung ihre Zustimmung zu CETA
im Bundesrat von den Urteilen des EuGH und des BVerfG abhängig mache.
Die juristische Prüfung vor dem BVerfG und dem EUGH zur Vereinbarkeit des CETA-Abkommen
zwischen der europäischen Union und Kanada mit europäischem und deutschem Recht liegt vor
(EuGH) bzw. ist bald abgeschlossen (BVerfG). Die im Koalitionsvertrag zwischen der CDU und den
Grünen in Hessen beschriebenen Kriterien für Handelsabkommen werden von den Gerichten jedoch
nicht geprüft. Deshalb muss sich eine inhaltliche Prüfung anschließen, ob CETA den im
Koalitionsvertrag vereinbarten Kriterien genügt.
Daher werden die Grünen Mitglieder der hessischen Landesregierung und der hessischen
Landtagsfraktion aufgefordert, Gespräche mit dem Koalitionspartner CDU aufnehmen mit dem Ziel,
eine solche Prüfung etwa durch Gutachten und Expertenanhörungen auf den Weg zu bringen.
Sollten sich die Befürchtungen und Kritikpunkte an CETA weiterhin nicht ausräumen lassen, wird
über das Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat neu beraten. Kann hier keine
Einigkeit mit dem Koalitionspartner hergestellt werden, ist auf eine Enthaltung im Bundesrat
hinzuwirken.
Begründung
Es ist nicht Aufgabe des EuGH und des BVerfG zu prüfen, ob die ausgehandelten Kriterien des hessischen Koalitionsvertrages zu internationalen Handelsabkommen in CETA erfüllt sind, sondern lediglich, ob eine Unvereinbarkeit insbesondere der Investitionsschutzklausel mit europäischem oder deutschem Recht vorliegt. Die Prüfung der mit der CDU vereinbarten Kriterien ist eine Frage, die durch Sachverständige vorzunehmen ist. Die Öffentlichkeit und die grüne Basis sollten Zugang zu den Ergebnissen einer solchen Prüfung erhalten.
Unterstützer*innen
- Gabriele Trah (Frankfurt)
- Sophia Schmidt (Frankfurt)
- Laura Jehl (Frankfurt)
- Marina Ploghaus (Frankfurt)
- Heike Strobel (Frankfurt)
- Matthias Görgen (Frankfurt)
- Jochen Paulus (Frankfurt)