Änderungsantrag zum LaVo-Antrag
Letzter Absatz unter Punkt 5
In Zusammenhang mit dem Nachweis der sogenannten "zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses", der allein einen Autobahnbau durch ein europarechtlich geschütztes Flora-Fauna-Habitat (Herrenwald bei Stadtallendorf) ermöglicht, werden schwerwiegende, detailliert begründete Vorwürfe zum Verfahren erhoben. Die Grünen erteilen als Partei zwei Fachjuristen den Auftrag zur Begutachtung.
Letzter Absatz unter Punkt 9
Unabhängig davon, was die Landesregierung rechtlich tun kann, positionieren sich die Grünen daher in Hessen klar: Wir sind gegen den Weiterbau der A49. Es gab und gibt umweltverträglichere Lösungen, um die Verkehrsprobleme der Region auch ohne Autobahn zu lösen (z.B. Planfall 2 SSP Consult 2009). Für diese werden wir uns weiter einsetzten.
Als zusätzlicher Punkt 11
Sogenannte Alternativen für einen Autobahnbau dürfen nicht wie bisher nur andere Autobahnvarianten sein. Das ist die Regelung des bis 2030 gültigen Bundesverkehrswegeplans. Auch die Prüfung echter Alternativen (andere verkehrliche Lösungen) muss zukünftig möglich sein. Die hessischen Grünen fordern deshalb alle Parteien auf Bundesebene auf, baldmöglichst für eine entsprechende gesetzliche Regelungen einzutreten.