Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung 2021 Hybrid |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Tagesordnungspunkt (inkl. endgültiger Festlegung der Tagesordnung) |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 12.01.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 13.01.2021, 12:03 |
2.5: Wahlordnung
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
Wahlordnung
zur Vornominierung der Bewerber*innen für die Landesliste von Bündnis 90/ Die Grünen Hessen für
die Bundestagswahl 2021und zur Aufstellung der Landesliste für die Wahl zum Deutschen Bundestag
2021
Am ersten Tag im ersten Teil wird im digitalen Rahmen eine Landesliste durch Einzelwahl
vornominiert und am zweiten Tag im zweiten Teil werden gemäß Wahlgesetz die offiziellen
Beschlüsse zur Aufstellung der Landesliste gefasst.
Allgemeine Verfahrensregeln
(1) Zur Vornominierung der Landesliste im digitalen Rahmen erfolgt die Wahl über das
Abstimmungstool GoControl. Sämtliche Entscheidungen über Personen oder die Aufstellung der
Landesliste im zweiten Teil erfolgenin geheimer Wahl mit verdeckten Stimmzetteln. Bei der
Schlussabstimmung kann mit JA, NEIN oder Enthaltung über die komplette Vorschlagsliste
abgestimmt werden. Alle anderen Stimmzettel sind ungültig, es gilt bei der Schlussabstimmung
die einfache Mehrheit.
(2) Bei der offiziellen Beschlussfassung am zweiten Tag sind Stimmzettel ungültig, die mehr als
einen Namen oder Zusätze enthalten oder sich nicht eindeutig einer/einem Kandidat*in zuordnen
lassen. Leere Stimmzettel werden als Enthaltung gewertet.
(3) Die Liste muss mindestens zur Hälfte weibliche Bewerberinnen umfassen. Das Frauenstatut von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen gilt bei der Bestimmung der Kandidat*innen für die einzelnen
Listenplätze.
(4) Die Landesliste soll bis zu 30 Plätze umfassen.
Erster Teil:
Vornominierung der Bewerber*innen für die Landesliste von
Bündnis 90/ Die Grünen Hessen für die Bundestagswahl
(1) Die Kandidat*innen stellen sich in alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens bei Aufruf des
Listenplatzes vor, auf dem sie erstmals kandidieren. Die Vorstellung muss vor Ort in Präsenz
stattfinden. Ausnahmen sind: eine Corona-Infektion, eine vom Gesundheitsamt angeordnete
Quarantäne oder Krankheitssymptome. In diesem Fall ist auch eine Live-Zuschaltung vor einem
neutralen Hintergrund möglich. Vorab aufgezeichnete Videos sind nicht zulässig. Die Redezeit
zur Vorstellung beträgt fünf Minuten.
(2) Während der Vorstellung jeder*s Kandidat*in können insgesamt bis zu zwei Fragen quotiert an
die jeweilige Person gestellt werden. Die Fragen werden aus der Versammlung zuvor digital
eingereicht, dem Präsidium vorgelegt, von diesem ausgelost und verlesen. Dabei muss die*der
Fragesteller*in inkl. Kreisverband klar erkennbar sein. Sammelfragen sind nicht zulässig. Die
Redezeit zur Beantwortung der Fragen beträgt eine Minute.
(3) In jedem Wahlgang kann jede*r Stimmberechtigte digital eine Stimme abgeben. Es kann für
eine*n Kandidat*in, nein oder Enthaltung gestimmt werden.
(4) Gewählt ist im ersten Wahlgang, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen
erhalten hat.
(5) Hat kein*e Bewerber*in im ersten Wahlgang das erforderliche Mindestergebnis erzielt, so
findet ein weiterer Wahlgang nach demselben Verfahren wie beim ersten statt, bei dem die fünf
Kandidat*innen zur Wahl stehen, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigen
konnten. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Gewählt ist auch hier, wer mehr als die
Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
(6) Hat kein*e Bewerber*in im zweiten Wahlgang das erforderliche Mindestergebnis erzielt, so
findet ein dritter Wahlgang statt bei dem die beiden Kandidat*innen mit der höchsten
Stimmenzahl des zweiten Wahlgangs gegeneinander antreten. Bei Stimmengleichheit entscheidet das
Los. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los.
(7) Zu jedem Wahlgang werden nur diejenigen Bewerber*innen zugelassen, die sich dazu vor Ort
oder in schriftlicher Form dazu bewerben.
(8) Bei dieser Vornominierung sind alle hessischen Parteimitglieder stimmberechtigt.
Zweiter Teil
Abstimmung über die Landesliste von Bündnis 90/ Die Grünen Hessen für die Bundestagswahl
(1) Nach Beendigung des Wahlverfahrens gemäß des Ersten Teils findet am zweiten Tag die
Aufstellung der Landesliste statt.
(2) Vor der Abstimmung über die Liste ist den Teilnehmer*innen der Versammlung Gelegenheit zu
geben, Änderungen der Reihenfolge der durch die Vornominierung bestimmten Kandidat*innen in
Form eines konkreten Personenvorschlags zu beantragen. Über diese Änderungen sind nach dem
folgenden Verfahren zu entscheiden:
a) Die Kandidat*innen stellen sich in alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens bei Aufruf des
Listenplatzes vor, auf dem sie erstmals kandidieren. Die Vorstellung muss vor Ort in Präsenz
stattfinden. Die Redezeit zur Vorstellung beträgt fünf Minuten.
b) Während der Vorstellung jeder*s Kandidat*in können insgesamt bis zu zwei Fragen quotiert an
die jeweilige Person gestellt werden. Die Fragen werden aus der Versammlung zuvor beim
Präsidium schriftlich eingereicht, von diesem ausgelost und verlesen. Dabei muss die/der
Fragesteller*in inkl. Kreisverband und die*der Adressat*in klar erkennbar sein. Sammelfragen
sind nicht zulässig. Die Redezeit zur Beantwortung der Fragen beträgt eine Minute.
c) In jedem Wahlgang kann jede*r Stimmberechtigte eine Stimme abgeben, indem er*sie den Namen
einer*r Kandidat*in auf den Stimmzettel schreibt, mit Nein oder Enthaltung stimmt.
d) Gewählt ist im ersten Wahlgang, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen
erhalten hat.
e) Hat kein*e Bewerber*in im ersten Wahlgang das erforderliche Mindestergebnis erzielt, so
findet ein weiterer Wahlgang nach demselben Verfahren wie beim ersten statt, bei dem die fünf
Kandidat*innen zur Wahl stehen, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigen
konnten. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Gewählt ist auch hier, wer mehr als die
Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
f) Hat kein*e Bewerber*in im zweiten Wahlgang das erforderliche Mindestergebnis erzielt, so
findet ein dritter Wahlgang statt bei dem die beiden Kandidat*innen mit der höchsten
Stimmenzahl des zweiten Wahlgangs gegeneinander antreten. Bei Stimmengleichheit entscheidet das
Los. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los.
g) Zu jedem Wahlgang werden nur diejenigen Bewerber*innen zugelassen, die sich dazu vor Ort
oder in schriftlicher Form dazu bewerben.
h) Bei dieser Vornominierung sind alle hessischen Parteimitglieder stimmberechtigt, die in
Hessen zur Wahl zum Deutschen Bundestag am Tag der Listenaufstellung wahlberechtigt sind (§ 27
i.V.m. §21 Bundeswahlgesetz).
(3) Wenn keine Veränderungswünsche für den Listenvorschlag (mehr) vorliegen, findet eine
schriftliche Abstimmung in geheimer Wahl mit verdeckten Stimmzetteln über die gesamte Liste
statt. Bei dieser Abstimmung sind alle Parteimitglieder stimmberechtigt, die in Hessen zur Wahl
zum Deutschen Bundestag am Tag der Listenaufstellung wahlberechtigt sind (§ 27 i.V.m. §21
Bundeswahlgesetz). Zum Nachweis der Stimmberechtigung ist die Vorlage eines gültigen amtlichen
Personalausweises Voraussetzung. Bei dieser Abstimmung sind alle Stimmzettel ungültig, die
etwas anderes als „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung” aufweisen.
(4) Die Liste ist angenommen, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf
„JA“ lautet.