Die Abkürzung RK kann mit Begriffen wie dem Roten Kreuz auch positiv assoziiert sein oder beispielsweise Ausdruck des römisch-katholischen Glaubens sein. Wenn die Abkürzung auf Kennzeichen verboten wird, wird damit Personen einer bestimmten Gesinnung die Deutungshoheit überlassen. Eine ähnliche Argumentation ließe sich prinzipiell auch bei den anderen Abkürzungen führen.
Antrag: | Rechtsextremismus gemeinsam bekämpfen |
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Antragsteller*in: | Stefan Seyfried (Darmstadt KV) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 31.08.2019, 08:14 |