Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Limburg 2015 |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Säkulare Grüne |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 13.09.2015, 16:49 |
6.9: Staatsleistungen in Hessen ablösen!
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Beendigung der Staatsleistungen i.S.d. Artikels 5 des
Vertrags zwischen Hessen und den Evangelischen Landeskirchen und i.S.d. Artikels I des Vertrags
zwischen Hessen und den Katholischen Bistümern. Dazu soll ein Dialogprozess innerhalb wie
außerhalb der Partei in Gang gesetzt werden, um zu eruieren auf welche Art und Weise, diesem
Ziel in absehbarer Zeit nähergekommen werden kann.
Begründung
Der vorliegende Antrag bezieht sich allein auf die Staatsleistungen im Sinne der genannten hessischen Staatskirchenverträge, d.h. auf die darin betragsmäßig bezifferten und aufgrund einer Dynamisierungsklausel jährlich steigenden, zweckungebundenen Geldleistungen des Bundeslandes Hessen an die drei in Hessen vertretenen Evangelischen Landeskirchen und an die vier in Hessen vertretenen Katholischen Bistümer.
Davon nicht betroffen sind staatliche Leistungen für soziale Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft, wie z.B. Kindertagesstätten, Krankenhäuser oder Schulen.
Die Staatsleistungen im Sinne dieses Antrags beruhen im Einzelnen auf den folgenden Regelungen:
a) Artikel 5 des Vertrags des Landes Hessen mit den Evangelischen Landeskirchen in Hessen vom 18. Februar 1960 (in Kraft seit dem 5. Juli 1960 aufgrund des Vertragsgesetzes vom 10. Juni 1960)
b) Artikel I des Vertrages des Landes Hessen mit den Katholischen Bistümern in Hessen vom 9. März 1963 (in Kraft seit dem 31. Juli 1963 aufgrund des Vertragsgesetzes vom 4. Juli 1963)
Im Basisjahr der oben genannten Verträge (jeweils 1956) betrugen die Staatsleistungen DM 7,95 Mio. (Ev. Landeskirchen) sowie DM 3,22 Mio. (Kath. Bistümer), also in Summe DM 11,17 Mio. bzw. EUR 5,71 Mio. Ausweislich des Haushaltsplans betrugen die Staatsleistungen im Jahr 2014 etwa EUR 48 Mio. In knapp 60 Jahren hat sich der jährlich an die Kirchen zu zahlende Betrag also fast verzehnfacht. Ein weiterer regelmäßiger Anstieg ist vorgezeichnet, da die Zahlungen an die Tarifsteigerungen der Besoldung der Landesbeamten gekoppelt sind.Seit 1949 wurden mehr als EUR 1,5 Mrd. in Hessen an Staatsleistungen für den allgemeinen Haushalt der genannten Kirchen gezahlt.
Die Beendigung dieser Staatsleistungen wird seit 1919 von der Weimarer Reichsverfassung, seit 1949 vom Grundgesetz gefordert, vgl. Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 WRV (vgl. auch Art. 52 Hessische Ver-fassung). Mit Einführung der Weimarer Reichsverfassung sollte das Modell der durch Staatsleistungen finanzierten Staatskirche durch ein Modell ersetzt werden, in dem die dann unabhängigen Kirchen selbständig Beiträge ihrer Mitglieder in Form von Kirchensteuern erheben. Obwohl das System der Kirchensteuer eingeführt wurde, wurde der Verfassungsauftrag, in Konsequenz die Staatsleistungen zu beenden, bislang ignoriert. Dies ist nicht nur aus haushalterischer Sicht bedenklich, es ist vor allem angesichts der zunehmenden religiös-weltanschaulichen Pluralisierung der Gesellschaft nicht mehr zu rechtfertigen, da es eine Privilegierung der beiden Großkirchen in unserem Lande darstellt.
In einem Staat, der die Trennung von Staat und Kirche, allgemeiner gesprochen: die Trennung von Staat und Religion, zu seinen zivilisatorischen Errungenschaften zählt, sollte die staatliche Finanzierung des kirchlichen Unterhaltes – wie von der Verfassung gefordert – endlich eingestellt werden.
Weitere Informationen zum Thema finden sich in unserem Hintergrundpapier: http://gruenlink.de/10ef zu finden ist.
Unterstützer*innen
- Jörg Ellminger (KV Main-Taunus)
- Zora Hocke (KV Frankfurt)
- Cliff Hollmann (KV Offenbach-Land)
- Horst Ollmann (KV Main-Taunus)
- Daniel Philipp (KV Main-Taunus)
- Jochen Ruoff (KV Bergstraße)
- Jan Schierkolk (KV Frankfurt)
- Wolfgang Strengmann-Kuhn (KV Offenbach-Stadt)
- Regina Vischer (KV Main-Taunus)
- Gianina Zimmermann (KV Main-Taunus)
Änderungsanträge
- ÄA 6.9-1 (Friedrich Battenberg (KV Darmstadt-Dieburg), Übernahme)