Antrag: | Antimuslimischen Rassismus auf allen Ebenen bekämpfen! |
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Antragsteller*in: | Angela Dorn (KV Marburg-Biedenkopf) |
Status: | Übernahme |
Eingereicht: | 25.09.2015, 20:20 |
ÄA 6.13-1: Antimuslimischen Rassismus auf allen Ebenen bekämpfen!
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
Von Zeile 33 bis 36:
BÜNDNIS 90/Die Grünen Hessen setzt sich dafür ein, das Kopftuchverbot in Hessen ausnahmslos abzuschaffen.
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/Die Grünen Hessen möge prüfen, inwieweit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Hessen umsetzbar ist.
Für uns ist entscheidend, was Menschen in ihrem Kopf bewegen und nicht, was sie auf ihrem Kopf tragen. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes zum Kopftuchverbot in Hessen 2004 haben wir auf Gleichbehandlung aller Religionen gedrungen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem so genannten 'Kopftuch-Urteil' festgestellt, dass in Bezug auf das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke alle Religionen und Glaubensgemeinschaften gleich zu behandeln sind. Es ist nicht zulässig, christliche Symbole pauschal zu erlauben und muslimische Symbole pauschal zu verbieten. Vielmehr ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Einzelfall zu prüfen, ob durch das Tragen eines religiösen Symbols andere Personen tatsächlich in der Ausübung ihrer Rechte beeinträchtigt werden. Die LMV begrüßt, dass die Landesregierung das Urteil in Hessen bereits auf dem Erlassweg umgesetzt hat und auch eine Anpassung der entsprechenden Gesetze prüfen will.
Von Zeile 33 bis 36:
BÜNDNIS 90/Die Grünen Hessen setzt sich dafür ein, das Kopftuchverbot in Hessen ausnahmslos abzuschaffen.
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/Die Grünen Hessen möge prüfen, inwieweit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Hessen umsetzbar ist.
Für uns ist entscheidend, was Menschen in ihrem Kopf bewegen und nicht, was sie auf ihrem Kopf tragen. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes zum Kopftuchverbot in Hessen 2004 haben wir auf Gleichbehandlung aller Religionen gedrungen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem so genannten 'Kopftuch-Urteil' festgestellt, dass in Bezug auf das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke alle Religionen und Glaubensgemeinschaften gleich zu behandeln sind. Es ist nicht zulässig, christliche Symbole pauschal zu erlauben und muslimische Symbole pauschal zu verbieten. Vielmehr ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Einzelfall zu prüfen, ob durch das Tragen eines religiösen Symbols andere Personen tatsächlich in der Ausübung ihrer Rechte beeinträchtigt werden. Die LMV begrüßt, dass die Landesregierung das Urteil in Hessen bereits auf dem Erlassweg umgesetzt hat und auch eine Anpassung der entsprechenden Gesetze prüfen will.