Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Frankfurt 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 9. Anträge |
Antragsteller*in: | Michael Tönsmann (KV Groß-Gerau) |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 14.11.2021, 23:38 |
9.4: Ersetzen des Bundesverkehrswegeplanes durch ein klimagerechtes Bundesmobilitätsgesetz
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
die GRÜNE Bundestagsfraktion aufzufordern, nur eine Koalition mit SPD und FDP einzugehen, wenn
der Bundesverkehrswegeplan durch ein klimagerechtes Bundesmobilitätsgesetz ersetzt wird und der
Verkehrssektor insgesamt die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebene jährlich notwendige
CO2- Reduzierung eigenständig erfüllen muss.
Begründung
Seit Jahren verfehlt der Verkehrssektor seine Klimaziele in Deutschland. Verkehrsforscher fordern deshalb den Ausbaustopp von Autobahnen, weil sonst die CO2-Ziele nicht erreicht werden können (z.B. Michael Kopatz - Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie).
Der BUNDhat im Oktober 2021 ein Rechtsgutachten vorgelegt das zeigt, dass sowohl der Fernstraßenbedarfsplan (Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz vom 23.12.2016) als auch der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) die EU-rechtlichen Vorgaben zur strategischen Umweltprüfung nicht erfüllen. Darüber hinaus beachten die Pläne die Belange des Klimaschutzes nicht entsprechend des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23.04.2021 und sind deshalb verfassungswidrig.
Dieses Gutachten zeigt weiter, dass die Fernstraßenplanungen, die zu einer Erhöhung der Treibhausgasemissionen führen, mit Grundgesetz und Klimaschutzgesetz nicht vereinbar sind und von der neuen Bundesregierung sofort gestoppt werden müssen: "Eine komplette Überprüfung inklusive einer völligen Neuausrichtung der Pläne für die Verkehrsinfrastruktur ist schon lange überfällig und muss mit der 2022 routinemäßig anstehenden Bedarfsplanüberprüfung durchgeführt werden. Ein Festhalten am alten Straßenbauprogramm verhindert die Einhaltung der Ziele des Klimaschutzes im Verkehr und der Biodiversität."
Die Verfasserin des Rechtsgutachtens Rechtsanwältin Franziska Heß (Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartGmbB) erläutert: "Das Gutachten zeigt auf, dass der Bundesverkehrswegeplan erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt. Er ist weder mit dem Ziel der Klimaneutralität noch mit Artikel 20a des Grundgesetzes vereinbar. Dieser besagt, dass der Staat auch für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen sowie der Tiere verantwortlich ist. Das Pariser Klimaabkommen sieht eine Begrenzung auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau vor. Der BVWP 2030 hat die Ziele des Pariser Klimaabkommens aber gar nicht berücksichtigt, sondern orientierte sich an anderen Maßgaben. Es ist auch nicht erkennbar, dass eine Einhaltung der Minderungsziele für den Verkehrssektor bei Realisierung der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Straßenprojekte gelingen kann.“
Keine Klimawende ohne Verkehrswende! Verkehrswende ist viel mehr als nur Antriebswende!
Unterstützer*innen
- Asja Linke (KV Groß-Gerau)
- Barbara Schlemmer (KV Vogelsberg)
- Klaus Lengefeld (KV Frankfurt)
- Simone Stolz (KV Lahn-Dill)
- Tim van Slobbe (KV Gießen)
- Franziska Heimrich (KV Main Kinzig)
- Till Adhikary (KV Marburg-BiedenkopfHeike Muster)
- Heike Muster (KV Groß-Gerau)
- Gerhard Keller (KV Gießen)
- H. Julius Schlosser (KV Gießen)
- Angelika Forst (KV Marburg-Biedenkopf)
- Andreas Möller-Forst (KV Marburg-Biedenkopf)
- Martin Krohn (KV Lahn-Dill)
- Anja Stübenrath (KV Gießen)
- Michael Köhler (KV Gießen)
- Hans-Dieter Stübenrath (KV Gießen)
- Kirsten Füllner-Harrington (KV Vogelsberg)
- Gerhard Keller (KV Gießen)
- Herbert Bohr (KV Wiesbaden)