| Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Frankfurt 2019 | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 6. Anträge | 
| Antragsteller*in: | LAG Digitales und Medien, Torsten Leveringhaus (KV Darmstadt-Dieburg) (dort beschlossen am: 10.05.2019) | 
| Status: | Angenommen | 
| Eingereicht: | 10.05.2019, 17:41 | 
6.8: Handeln von Kriminellen mit illegalen Waren und Dienstleistungen bekämpfen – Privatsphäre für legale Internetnutzung wahren
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
Wir GRÜNE – als Bürger*innenrechtspartei – sehen die Einschränkung von Grundrechten wie der 
Privatsphäre grundsätzlich kritisch, das gilt analog wie digital. Informationelle 
Selbstbestimmung geht Hand in Hand mit dem Grundrecht auf Privatsphäre. Wir wenden uns gegen 
eine Kriminalisierung der Mehrheit der Nutzer*innen des Internets, denen ein sorgsamer und 
selbstbestimmter Umgang mit ihren Daten und ihre Anonymität wichtig ist.
Wir GRÜNE sehen, dass die technischen Möglichkeiten des Internets – u.a. die Möglichkeit anonym 
zu bleiben - von Kriminellen missbraucht werden, um u.a. im so genannten Darknet 
Handelsplattformen für Betäubungsmittel, Waffen oder andere illegale Waren und Dienstleistungen 
zu betreiben. Solche Straftaten wollen wir konsequent bekämpfen, das gilt analog wie digital.
Das Internet darf weder ein grundrechtsfreier noch ein strafrechtsfreierer Raum werden. 
Eingriffe in Grundrechte durch Sicherheitsgesetze und Einführung neuer Straftatbestände sind 
immer kritisch zu hinterfragen.
Mit der kürzlich beschlossenen Bundesratsinitiative "Einführung einer eigenständigen 
Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten Handelsplattformen für illegale Waren und 
Dienstleistungen“ (Drucksache 33/19 15.03.2019) schlägt der Bundesrat dem Bundestag die 
Aufnahme eines §126a in das StGB vor. Die LMV fordert die grüne Bundestagsfraktion auf, in der 
weiteren Beratung darauf hinzuwirken, dass die Intention des §126a, wie sie in der Präambel der 
Initiative beschrieben ist, nicht verfehlt wird. Bei einer schwammigen Formulierung des 
Paragraphen droht sonst die Gefahr einer Vorfeldstrafbarkeit und einer pauschalen 
Kriminalisierung von Anonymisierungsdiensten.Denn das könnte das Ende zahlreicher 
internetbasierter Dienste zur anonymen Kommunikation bedeuten. Wir GRÜNE wollen das Handeln von 
Kriminellen mit illegalen Waren und Dienstleistungen bekämpfen und gleichzeitig die 
Privatsphäre durch Anonymität für legale Internetnutzung wahren.
Ebenso erwartet die LMV vom Landesvorstand, der Landtagsfraktion und den GRÜNEN 
Regierungsmitgliedern in Hessen bei der weiteren Beratung im Bundesrat auf diese Punkte 
hinzuarbeiten und sich in der Koalitionsrunde entsprechend zu positionieren.
