Bezüglich Einfügung „zum Teil“: Die Proteste haben zwar schon mehr demokratische Beteiligung ermöglicht, indem ein breiter öffentlicher Diskurs entstanden ist. Wirklich transparent und bürger*innennah liefen bzw. laufen die Verhandlungen zu diesen und anderen Handelsabkommen noch immer nicht ab.
Dies ist ein zentraler Kritikpunkt, den neben vieler NGOs auch die Grünen immer wieder vorgetragen haben. Hinzu kommen Bedenken bezüglich ökologischer und sozialer Standards, Verbraucherschutz, demokratischer Entscheidungshoheit über die (kommunale) Daseinsvorsorge, Investorenschutz und „Sondergerichtsbarkeiten“ etc. Es also sinnvoll unsere Haltung deutlich zu machen – und dabei auch zu benennen, dass wir auch im Koalitionsvertrag für Hessen entsprechende Bedingungen für Handelsabkommen mit dem Koalitionspartner vereinbart haben.
Im Koalitionsvertrag heißt es:
„Das Land Hessen bekennt sich zu fairem und freiem Handel. Handelsabkommen dürfen nicht dazu führen, dass Schutzstandards in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Tiere, Verbraucher sowie Datenschutz und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschwächt werden. Das Recht, diese Bereiche zu regulieren und damit auch das Recht, Standards anzuheben, muss bei den zuständigen Institutionen auf europäischer und nationaler Ebene erhalten bleiben. Das in Europa bewährte Prinzip des vorsorgenden Verbraucherschutzes darf nicht angetastet werden. Soziale und ökologische Standards müssen weiterhin Bestandteil öffentlicher Ausschreibungen sein können. Das Recht zur Regelung der kommunalen Daseinsvorsorge darf nicht in Frage gestellt werden.“