Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Frankfurt 2021 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 9. Anträge |
Antragsteller*in: | Barbara Schlemmer (KV Vogelsberg) |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 18.11.2021, 11:26 |
9.7: Beauftragung eines neuen unabhängigen Fachgutachtens zur Wasserrahmenrichtlinie für den Neubau der A 49 im Abschnitt Stadtallendorf – Gemünden (VKE 40)
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:
Die LMV ersucht die hessischen Ministerien für Umwelt und Wirtschaft, (planfeststellende
Behörde), für den Neubau der A 49 im Abschnitt Stadtallendorf – Gemünden (VKE 40)ein neues
Gutachten zur Wasserrahmenrichtlinie in Auftrag zu geben, das die Kritikpunkte eines
Gegengutachtens vom März 2020 bearbeitet und auf Basis von aktuellen Daten erstellt ist.
Begründung
Das Gutachten zur Wasserrahmenrichtlinie, dass die hessische Landesregierung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig in Auftrag gegeben hat, wurde nicht nachvollziehbarerweise von der hessischen Landesregierung über die Autobahngesellschaft in Auftrag gegeben, ohne einen Umweltverband zu beteiligen, obwohl dies seitens des BVG Leipzig vorgegeben war. Bei diesem am 28.9.20 vorgelegten Gutachten, das eine angebliche Unbedenklichkeit des A49-Ausbaus bescheinigte, konnte bis zum Rodungsstart gar nicht überprüft werden, inwieweit es die kritischen Punkte fundiert bearbeitet hatte. Ein Gegengutachten, dass dies in Zweifel zog, wurde dagegen ungelesen abgewiesen:
"Das Gutachten ... sei "unzureichend fundiert" ... werde geprüft ... habe für die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ... aber keine juristische Relevanz, unabhängig vom Ergebnis der Prüfung ..." (zitiert nach David Bauer "Grüne Handlungsverweigerung im Fall der A 49" ).
Es ist unabdingbar, dass die Grünen in Hessen sich für eine ordentliche Prüfung der Wasserrahmenrichtlinie einsetzen und – wie durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt – daraus die erforderlichen Konsequenzen ziehen. Denn selbst die Obere Wasserbehörde am RP Gießen sieht Schwachstellen bei der wasserrechtlichen Genehmigung. Der Mittelhessische Wasserversorger ZMW spricht von einer „Operation am offenen Herzen“. Es kann nicht sein, dass dieser Ausbau ohne eine solche Prüfung durchgesetzt wird, nur weil der ÖPP-Vertrag unterschrieben wurde, bevor die Voraussetzungen für den Bau überhaupt vorlagen.
Unterstützer*innen
- Lothar Peter (KV Gießen)
- Reinhard Bayer (KV Gießen)
- Friedrich Plitzko (KV Vogelsberg)
- Elke Müller (KV Vogelsberg)
- Robert Riße (KV Vogelsberg)
- Brigitte Schrag (KV Vogelsberg)
- Klaus Lengefeld (KV Frankfurt)
- Herbert Bohr (KV Wiesbaden)
- Gerhard Keller (KV Gießen)
- Dietmar Göttling (KV Marburg-Biedenkopf)
- Andreas Spaeth (KV Lahn-Dill)
- Tim van Slobbe (KV Gießen)
- Johannes Biskamp (KV Schwalm-Eder)
- H. Julius Schlosser (KV Gießen)
- Susanne Schmidt (KV Wetterau)
- Gregor Gatermann (KV Groß-Gerau)
- Michael Tönsmann (KV Groß-Gerau)
- Asja Linke (KV Groß-Gerau)